Eingliederungsmanagement gesetzlich vorgeschrieben

hackenberger, Thursday, 02.09.2004, 12:02 (vor 7177 Tagen)

Eingliederungs-Management nun gesetzlich
vorgeschrieben! >>> § 84, Abs. 2 SGB IX <<<

Seit dem 1. 5. 2004 müssen Sie Mitarbeitern, die
innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen
ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind,
mit einem betrieblichen Eingliederungsmanagement
helfen (§ 84 Abs. 2 SGB IX). Das bedeutet: Durch
geeignete Maßnahmen sollen Sie nun mit verhindern
helfen, dass Krankheiten chronisch oder Arbeitnehmer
invalide werden. Einer erneuten Arbeitsunfähigkeit
soll damit vorgebeugt werden. Solche Maßnahmen können
etwa eine leidensgerechte Umgestaltung des
Arbeitsplatzes oder das Angebot einer speziellen
medizinischen oder psychologischen Zusatzversorgung
sein (z. B. eine Sprechstunde durch einen Psychologen
oder Suchtberater).
Ganz wichtig: Anders als die bisherigen Regelungen des
SGB IX zielen diese Maßnahmen nicht nur auf
schwerbehinderte Arbeitnehmer ab, sondern auf alle
Mitarbeiter.

Und das kann schwierig werden - aus organisatorischen
wie fachlichen Gründen. Denn das
Eingliederungsmanagement setzt ein Zusammenwirken von
Unternehmen, Sozialversicherungs- und
Rehabilitationsträgern bis hin zu den
Integrationsämtern voraus. Sie müssen also gemeinsam
eine für Sie und Ihren Arbeitnehmer passende Lösung
erarbeiten. Das heißt, Sie müssen sich z. B.
zusammensetzen, den Befund zu Grunde legen und eine
Lösung finden. Und dann sind da noch die Kosten: Diese
müssen Sie als Arbeitgeber nahezu alleine tragen. Für
Ihre Aufwendungen gibt es unter bestimmten
Voraussetzungen Zuschüsse. Und seien Sie ehrlich: Ein
gutes Eingliederungsmanagement kann auch zu
Kosteneinsparungen führen - denken Sie etwa an den
Rückgang von krankheitsbedingten Fehlzeiten.

Krankenkassen, Integrationsämter und
arbeitsmedizinischen Betreuer können bei der Umsetzung
der neuen gesetzlichen Vorgaben unterstützen
Aber auch die Einhaltung der
Arbeitsschutzvorschriften, Rückkehrgespräche mit
länger Erkrankten etc. können hier Kosten vermeiden
oder senken.


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