Aufhebungsvertrag mit Abfindung zum 30.11.07. Abfindungszahlung 2008 mög (Kündigung)
Hallo Anja mit Team,
Ich bin zwar kein Steuerfachmann, aber nach meinem Kenntnisstand ist der Zeitpunkt der Auszahlung nicht so relevant. Die Versteuerung richtet sich immer nach dem Jahr auf welchen der Betrag anzurechen ist. Dieses wäre hier also Einkommen des Jahres 2006, daher wird es steuerlich auch so behandelt. Große Firmen machen im Dez. meistens eine Jahreseinkommensversteuerung.
Du kannst hierzu aber auch beim Finanzamt anfragen.