Darf während Probezeit und Krankheit gekündigt werden? (Kündigung)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 04.05.2007, 17:29 (vor 6223 Tagen) @ Jutta

Hallo Jutta,

» Darf einem Schwerbehinderten während der Probezeit gekündigt werden, wenn er sich im Krankenstand befindet>
Ja.

§622 BGB:
(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

§90 SGB IX:
(1) Die Vorschriften (Besonderer Kündigungsschutz) dieses Kapitels gelten nicht für schwerbehinderte Menschen,
1. deren Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung ohne Unterbrechung noch nicht länger als sechs Monate besteht.


» Oder muß der AG warten, bis er wieder zur ARbeit kommt>
Nein.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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