Finde keinen Job, wg. Schwerbehindertenstatus! Was nun? (Einstellung)

hackenberger, Monday, 07.05.2007, 07:56 (vor 6202 Tagen) @ mella

Hallo Mella,

solltest Du Absagen wegen der Schwerbehinderung bekommen, Du müsstest dieses aber zu mindest glaubhaft vortragen können, so wäre dieses ein Verstoß gegen das AGG. Du könntest dann diese AG verklagen, u.a. auf Schadenersatz.

- Es kömmt hier also darauf an, mit welcher Begründung wird die Absage erteilt>
- Kannst Du glaubhaft vortragen, dass die Absage auf Grund der Behinderung erfolgte>
- Haben die Betriebe/Firmen Schwerbehindertenvertretungen und hast Du mit diesen Kontakt aufgenommen>>

Nach der heutigen Rechtsmeinung, wurde zwar so noch nicht vom BAG bestätigt, da kein Fall nach der geänderten Rechtslage bisher dort zur Entscheidung vorlag, kann man diese Frage bei der Einstellung/Vorstellung belügen sofern die Behinderung sich nicht als eine mögliche Gefahr für sich oder andere im Job darstellt oder ich /Bewerber) auf Grund der Behinderung seine Vertragspflichten (Aufgaben) nicht nachkommen kann.

Es kommt hier also auf die Behinderung und auf den angestrebten Job an.

Nutze doch mal hier die Suchfunktion, dann findest Du vieles zu diesem Thema. ;-)


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion