Bevorzugung von schwerbehinderten Menschen (Einstellung)

hackenberger, Monday, 07.05.2007, 19:16 (vor 6201 Tagen) @ Handwerker

Hallo,

eine solche Regelung gibt es nur im Bereich des öffentlichen Dienstes. In der Privatindustrie ist dieses nicht verpflichtend. Es könnte eine solche Regelung nur mit dem AG in der Integrationsvereinbarung getroffen werden. Es ist aber auch nicht verboten in Stellenausschreibungen solches zu vermerken und auch dann so zu handeln.

Nutze auch einmal die Suchfunktion, auch dieses Thema wurde bereits behandelt.;-)


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