Hauptvertrauensmann (Wahlen)

Ede vom Bayerwald, Wednesday, 09.05.2007, 07:33 (vor 6220 Tagen) @ micha

Hallo micha,

jeder der aufgestellt wird kann gewählt werden. Hierzu muss er weder örtlicher Sbv noch Behindert sein.
Einzige Voraussetzung ist, dass er im Bereich des Ministeriums Bediensteter ist und laut Gesetz für den PR seiner Dienststelle und damit auch für den HPR wählbar.

Gruß
Ede vB


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