Re: Rückwirkende Anerkennung einer Schwerbehinderung
Hallo Claudia,
er kann die rückwirkende Anerkennung beantragen und
das Versorgungsamt kann diesem Antrag stattgeben.
Kann!!
Er muss aber dann auch belegen können (z.B. durch
ärtzl. Bescheinigung/Bestätigung), dass die
vorgebrachte gesundheitliche Beeinträchtigung auch
schon länger besteht.
Bernhard