Re: Rückwirkende Anerkennung einer Schwerbehinderung

hackenberger, Wednesday, 08.09.2004, 18:45 (vor 7171 Tagen) @ Claudia Jacobs

Hallo Claudia,

er kann die rückwirkende Anerkennung beantragen und
das Versorgungsamt kann diesem Antrag stattgeben.
Kann!!
Er muss aber dann auch belegen können (z.B. durch
ärtzl. Bescheinigung/Bestätigung), dass die
vorgebrachte gesundheitliche Beeinträchtigung auch
schon länger besteht.

Bernhard


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