Kosten Orthopädischer Bürostuhl (Hilfsmittel)

hackenberger, Thursday, 10.05.2007, 17:24 (vor 6202 Tagen) @ lalay

Hallo Lalay,

der AG soll/muss den Stuhl beschaffen sofern er behindertenbedingt erforderlich ist § 81 (4). Für die entstehenden Mehrkosten kann der AG dann ggf. Mittel aus der Ausgleichsabgabe in Anspruch nehmen.

Ggf. könnte hier auch der AN einen Antrag auf entsprechende Mittel stellen und den Stuhl selbst beschaffen. Der AG muss aber die Einbringung privater Möbel (Stuhl) nicht dulden.


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