Re: Erneuter Antrag!

hackenberger, Wednesday, 08.09.2004, 19:08 (vor 7172 Tagen) @ Siegfried

Hallo Siegfried,

ich kann leider deine Anmerkungen nicht verstehen und
nachvollziehen. Bei diesen Erkrankungen müßte
eigentlich dem Antrag stattgegeben werden. Zu mindest
eine Behinderung (GdB 30- <50) hätte es ergeben
müssen. Bei einem Herzinfakt sogar am Anfang einen
höheren GdB mit Heilungsbewährung.

Ich rate auf alle Fälle einen Antrag zu stellen.
Wichtig ist nur, dass man auch alles richtigt
beantragt und auch Ärzte benennt und diese von der
Schweigepflich entbindet, damit diese die notwendigen
Auskünfte geben können.

Du kannst dich auch an den VdK wenden und dort
Mitglied werden. Diese beraten ihre Mitglieder und
unterstützen bei der Antragstellung und beklagen ggf.
auch die Bescheide sofern dieses notwendig ist.

Bernhard


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