persönlicher SchwB-Parkplatz (Allgemeines)

Ingo Roida @, Hamburg, Tuesday, 15.05.2007, 11:55 (vor 6215 Tagen)

Hallo, ihr Lieben,
ich habe mal eine Frage in eigener Sache. Ich habe hier im Forum gesucht, aber nichts dazu gefunden.
Ich habe in meinem Ausweis das G, H, B, Bl. Als ich das Bl erhielt, wies mich damals die Strassenverkehrbehörde darauf hin, dass ich nunmehr Anpruch darauf hätte, dass mir ein SchwB-Parkplatz vor meiner Haustür eingerichtet wird. Das beantragte ich und der Stellplatz wurde eingerichtet.
Nun ziehe ich (nach 3 jahren) ein paar Strassen weiter und beantragte die Verlegung des Stellplatzes bei der zuständigen Polizeidienststelle. Und die weigern sich jetzt, weil "wenn sie blind sind, können Sie ja sowieso nicht selbst fahren. Dann kann ihre Frau sie ja auch absetzen und sich einen Parkplatz suchen"
Eine für mich etwas seltsam anmutende Begründung - mit der gleichen Begründung könnte man jedem Schwerbehinderten, der nicht selbst fahren kann, den Parkausweis verweigern.
Bevor ich nun den Boden für ein Widerspruchsverfahren und anschließender Klage bereite (ich brauche ja wohl erstmal einen ablehnenden schriftlichen Bescheid), frage ich mal Euch, ob ihr schon mal ähnliches erlebt habt.
Viele Grüße aus (dem stets zugeparkten) Hamburg ;-)
Ingo


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