Rückwirkend Urlaub, wenn Behinderung dem AG vorher nicht bekannt war? (Zusatzurlaub)

Petra @, Friday, 25.05.2007, 12:01 (vor 7088 Tagen)

Guten Tag,

wenn man seit 4 Jahren einen Schwerbehindertenauswei besitzt (70%), dieses dem AG aber nie mitgeteilt hat, bekommt man dann rückwirkend für die 4 Jahre den Zusatzurlaub>

Wenn man Mitte des Jahres den Ausweis abgibt, erhält man dann die gesamten 5 Tage Zusatzurlaub für das Jahr oder nur noch anteilig, also 2,5>

Vielen Dank.

Gruß
Petra

Rückwirkend Urlaub, wenn Behinderung dem AG vorher nicht bekannt war?

Apanatshi, Bayern, Friday, 25.05.2007, 12:32 (vor 7088 Tagen) @ Petra

» Guten Tag,
»
» wenn man seit 4 Jahren einen Schwerbehindertenauswei besitzt (70%), dieses
» dem AG aber nie mitgeteilt hat, bekommt man dann rückwirkend für die 4
» Jahre den Zusatzurlaub>
»
Da hast Du Pech gehabt, Urlaub ist weg

» Wenn man Mitte des Jahres den Ausweis abgibt, erhält man dann die gesamten
» 5 Tage Zusatzurlaub für das Jahr oder nur noch anteilig, also 2,5>
»
Der Urlaub wird gezwölftelt, da gibt es ganz bestimmte Berechnungen, wenn ich mich nicht täusche, gibts da Informationen auf der ersten Seite (Home), einfach mal durchsuchen.

Gruß Andrea

Rückwirkend Urlaub, wenn Schwerbehinderung dem AG nicht bekannt war?

Wolfgang E., Friday, 25.05.2007, 15:01 (vor 7088 Tagen) @ Apanatshi

» Wenn man seit 4 Jahren einen Schwerbehindertenausweis besitzt, dieses dem AG aber nie mitgeteilt hat, bekommt man dann rückwirkend für die 4 Jahre den Zusatzurlaub>

Der Zusatzurlaub bis 2005 ist bereits verfallen, sofern keine abweichende günstigere Regelung etwa in einer Integrationsvereinbarung vereinbart wurde.

Der Zusatzurlaub 2006 hängt hingegen ab vom Übertragungszeitraum. Ob also auch der Zusatzurlaub für das Vorjahr 2006 verfallen ist, richtet sich danach, ob der in der Firma geltende Übertragungszeitraum für den allgemeinen Urlaub 2006 bereits beendet ist. Teils gibt es beispielsweise einen Übertragungszeitraum bis 31.03.2007, teils kann der Urlaub sogar bis 30.06.2007 oder länger übertragen werden. Die Länge des Übertragungszeitraums ergibt sich regelmäßig aus den Tarifverträgen.

Ist also der Übertragungszeitraum bereits beendet wie im ersten Beispiel, dann ist auch der Zusatzurlaub 2006 verfallen. Ansonsten stünde der gesamte Zusatzurlaub für 2006 noch zu wie im zweiten Beispiel. Insoweit gelten die Regelungen im Betrieb für die Übertragung des allgemeinen Urlaubs 2006 auch für den Zusatzurlaub, sofern nicht eine günstigere Regelung für den Zusatzurlaub etwa in einer Integrationsvereinbarung vereinbart wurde.

» Wenn man Mitte des Jahres 2007 den Ausweis abgibt, erhält man dann die gesamten 5 Tage Zusatzurlaub für das Jahr oder nur noch anteilig, also 2,5>

Der Zusatzurlaub für 2007 wird nicht gezwölftelt, auch wenn der Schwerbehindertenausweis erst Mitte 2007 dem Arbeitgeber vorgelegt wird, da die Schwerbehinderung ja für das gesamte Kalenderjahr 2007 in diesem konkreten Fall besteht.

Kontextlink:
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Rückwirkend Urlaub, wenn Behinderung dem AG vorher nicht bekannt war?

Apanatshi, Bayern, Tuesday, 29.05.2007, 15:34 (vor 7084 Tagen) @ Petra

Hallo Petra,
hier noch ein Hinweis zu Deiner Frage:

» Wenn man Mitte des Jahres den Ausweis abgibt, erhält man dann die gesamten
» 5 Tage Zusatzurlaub für das Jahr oder nur noch anteilig, also 2,5>

damit da kein Mißverständnis entsteht, -
die Berechnung des Zusatzurlaubes, wenn der Ausweis nicht für das ganze laufende Jahr gilt, ist abhängig von der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises. Siehe auch Link zum Zusatzurlaub auf der 1. Seite.

Gruß A.

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