Rückwirkend Urlaub, wenn Behinderung dem AG vorher nicht bekannt war? (Zusatzurlaub)

Apanatshi, Bayern, Tuesday, 29.05.2007, 15:34 (vor 7084 Tagen) @ Petra

Hallo Petra,
hier noch ein Hinweis zu Deiner Frage:

» Wenn man Mitte des Jahres den Ausweis abgibt, erhält man dann die gesamten
» 5 Tage Zusatzurlaub für das Jahr oder nur noch anteilig, also 2,5>

damit da kein Mißverständnis entsteht, -
die Berechnung des Zusatzurlaubes, wenn der Ausweis nicht für das ganze laufende Jahr gilt, ist abhängig von der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises. Siehe auch Link zum Zusatzurlaub auf der 1. Seite.

Gruß A.


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