Wem gehört das Hörgerät? (Hilfsmittel)

Xajorkith, Thursday, 31.05.2007, 15:36 (vor 6181 Tagen) @ Alexander

Das Hörgerät ist dann Eigentum. Allerdings ...

Mit dem Hörgerät das man erhält muss man auch eine Erklärung unterzeichnen, dass man regelmäßig Kontrolluntersuchungen macht.
Denn die Krankenkasse bezahlt nicht nur das Gerät sondern auch diese Untersuchungen im voraus für 6 Jahre.

Wenn die KK unbedingt was wieder haben will dann wird sie sich schon an deine neue KK wenden. Denke mal, dass sie sowieso immer Ausgleichzahlungen hin und her schieben.


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