Angsterkrankung/Depression/Persönlichkeitsstörung (Fragen zu einer Behinderung)

traute, Tuesday, 12.06.2007, 07:08 (vor 6177 Tagen) @ Eva

hallo eva,
zunächst einmal sei gesagt, dass du mit der feststellung einer behinderung nicht automatisch auch vergünstigungen im öffentlichen verkehr hast. dazu wären noch ein paar andere kirtierien notwendig. vielleicht erfüllst du die ja, könnteich mir jedenfalls vorstellen.

die tatsache, dass du dauerhaft berentet bist, besagt, dass du erhebliche einschränkungen im tgl. leben hast. diese einschränkungen kannst du im antrag auf feststellung von behinderung angeben. damit meine ich, nicht die diagnosen, sondern im detail, was dich behindert. vermutlich gibt es von RV träger ein gutachten> besorge dir das und lege es bei. deine behandelnden ärzte werden auch zur stellungnahme vom versorgungsamt aufgefordert.

bestimmte merkzeichen wie H (für hilflos)oder G (für gehbehindert)müssen ebenfalls beantragt werden, um öffentliche verkehrsmittel kostengünstiger zu nutzen. allerdings beinhalten diese merkzeichen wiederum bestimmte merkmale, die vorhanden sein müssen. und dieses muß ebenfalls der behandelnde arzt bestätigen.

in der suchfunktion findest du sicher etwas darüber.

gruß, traute

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