Erwerbsminderungsrente (Antragstellung / Widerspruch)

hackenberger, Wednesday, 20.06.2007, 15:25 (vor 6181 Tagen) @ Andrea42

Hallo,

Du solltest sofern nicht schon geschehen einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung stellen und sofort nach Zugang des Bescheides den AG über eine entsprechende Feststellung informieren. Bitte hier gute aktuelle Befundberichte der Fachärzte beifügen, damit es schnellstens zu einem möglist positiven Bescheid kommt.

Da Du ja noch ein Beschäftigungsverhältnis hast, wäre der AG dann erst einmal gefordert gem. § 81 i.V.m. § 84 SGB IX alles zu prüfen/unternehmen um möglichst eine weitere dauerhafte Beschäftigung zu ermöglichen.

Tinnitus besagt übrigens nicht grundsätzlich, dass ein Arbeitsumfeld ohne Lärm gegeben sein muss. Man kann auch Tinnitus durchaus behandeln in der Auswirkung mindern. Leide selbst auch unter Tinnitus.

Auch Schafstörungen schließt nicht grundsätzlich Schichtarbeit aus.

Ich möchte hier aber nicht die Aussagen/Feststellung des Arztes in Frage stellen, sollte nur als allg. Hinweis dienen.

Bei den Rentenfragen sollte man unbedingt guten fachlichen Rat hinzuziehen. Entweder durch die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung Bund oder auch durch den VdK.

Ganz besonders sollte man sich auch informieren, ob der bisherige AG ggf. eine Teilzeitbeschäftigung ermöglichen kann. Denn oftmals kommt erst einmal nur eine Teilrente heraus, da man nicht grundsätzlich also zu 100% Erwerbsunfähig ist.


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