Konkrete Frage bzgl. Mitteilung Schwerbehinderung! (Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG)

hackenberger, Wednesday, 27.06.2007, 12:29 (vor 6170 Tagen) @ martind

Hallo Martin,

nein, der AG kann aus diesem Grund nicht kündigen. Schaue Dir wie von Wolfgang empfohlen die Beiträge zu diesem Thema an. Du kannst aber auch schon einmal versuchen in Erfahrung zu bringen obe es im Betrieb eine SchwbV gibt und ggf. mit dieser Kontakt aufnehmen. Das Abwarten bis nach Ende der Probezeit ist vielleicht gar nicht ungeschickt, da der AG in de Probezeit ohne Angabe von Gründen kündigen könnte und man dann hier ggf. bewesen müsste zu mindestens aber ein berechtigtes Indiz belegen, dass die Kündigung us Gründen der Behinderung erfolgte um Ansprüche gem. AGG in Anspruch nehmen zu können.


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