Teilnahme der Gesamt-SchbV an Betriebsversammlungen (Umgang mit BR / PR)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Wednesday, 04.07.2007, 18:38 (vor 6159 Tagen) @ Stephan

» ich werde als Gesamt-SchbV von einem unserer Standorte nicht zu
» Betriebsversammlungen eingeladen.
Muss er nur dann, wenn vor Ort keine SchwbV gewählt ist.
SGB IX §95(8) und SGB IX §97(1)

» Ich bin der Meinung, dass sie mich über die BV informieren müssen und ich
» dann selbst entscheiden kann ob ich Teilnehme.
Nur wenn obiger Sachverhalt zutrifft.

» Es gibt ja auch Themen die die örtliche SBV nicht für alle Regeln kann.
Stimmt, aber das können nur Angelegenheiten sein, die alle sbM in den Betrieben betreffen. Dann bist du (und der GBR) wieder dabei.
SGB IX §97(6)

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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