TüV Arzt (Einstellung)

Ede vom Bayerwald, Monday, 09.07.2007, 09:20 (vor 6139 Tagen) @ stobbe

Hallo Stobbe,

Klingt SEHR nach einem Fall für das AGG (Antidiskriminierungsgesetz), da niemand auf Grund einer Behinderung (und da steht noch nicht einmal etwas von Schwerbehinderung nach den Buchstaben des SGB IX)benachtteiligt werden darf.

Sollte maan doch einmal einen Anwalt einschalten. Dürfte Zwar nicht die Stelle, aber eventuell doch Entschädigung geben, wenn das vor Gericht gehen sollte. Aber eventuell hilft ja der freundliche Weg weiter!

Erst mal den Arzt um ausführlliche Begründung seiner geäußerten Meinung befragen und darauf aufmerksam machen, dass es in seiner Schuld steht, dass dieser Kollege die Stelle NICHT bekommen hat.

Aber bitte auf die Fristen achten!!!


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