Re: Anfrage

hackenberger, Thursday, 07.10.2004, 10:35 (vor 7152 Tagen) @ peter

Hallo Peter,

hier ist unter U. der § 81 (4) SGB IX anzuwenden.
Doch der Versetzung widersprechen wäre hier dann die
Sache des BR bzw. hier sollte sofern es berechtigte
Anliegen/Nachteile gibt die SchwbV in ihrer
Stellungnahme nach § 95 SGB IX darauf hinweisen und
somit von ihrer Seite aus sich gegen eine Versetzung
aussprechen.

Bernhard


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