Re: Anfrage
Hallo Peter,
hier ist unter U. der § 81 (4) SGB IX anzuwenden.
Doch der Versetzung widersprechen wäre hier dann die
Sache des BR bzw. hier sollte sofern es berechtigte
Anliegen/Nachteile gibt die SchwbV in ihrer
Stellungnahme nach § 95 SGB IX darauf hinweisen und
somit von ihrer Seite aus sich gegen eine Versetzung
aussprechen.
Bernhard