Rücktritt vom Amt (Stellvertreter/in)
Hallo Helga,
wenn du zurück trittst, aus welcher Position auch immer, mußt DU das niemandem melden, als dem AG alleine und den SB-Kollegen (eventuell, je nach dem, wie ihr miteinander steht!)
Der AG ist verpflichtet den Rücktritt der SBV ans IA zu melden, nicht die des Stellis!
Wenn nach ddem Rücktritt von wem auch immer nur eine SBV - Person im Amt bleibt, so muss diese umgehend Neuwahlen eines Stellis einleiten. der bleibt bis zu seinem Rücktritt oder bis zur nachsten Turnusgemäßen Wahl im Amt.
Gruß Ede