Unzuverlässigkeit/Verletzung der Schweigepflicht (Stellvertreter/in)
» Wenn der SBV - Stellvertreter gegen (!) die Schwerbehinderten agiert und
» seine Schweigepflicht verletzt, was kann ich dagegen tun>
Hallo Sedov,
erst mal wie Bernhard schreibt - REDEN und nochmal REDEN!
Wenn dies nichts hilft, dann schau mal mit dem Kollegen gemeinsam den §96 Abs. 7 SGB IX und den §155 SGB IX an.
Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen unterliegen einer ausdrücklichen Schweigepflicht. Sie haben über die ihnen wegen ihres Amtes bekannt gewordenen persönlichen Verhältnisse und Angelegenheiten von Beschäftigten, die ihrer Bedeutung oder ihrem Inhalt nach einer vertraulichen Behandlung bedürfen, Stillschweigen zu bewahren.
Diese Pflichten bestehen auch nach dem Ausscheiden aus dem Amt. Sie gelten auch für stellvertretende Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung, soweit sie als solche tätig geworden sind.
Vielleich hilft dieser Wink mit dem "Zaunpfahl". 
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter