Was heisst, Firma ist nicht tarifgebunden??? (Einstellung)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 30.07.2007, 07:56 (vor 6118 Tagen) @ anjab

» hallo.
» ich hab mal wieder eine blöde frage.
Blöde Fragen gibt es nicht ;-)

» ...nicht tarifgebunden... bezogen auf die neue firma!
» heisst das, dass diese firma keinen tarifvertrag hat>
Das bedeutet, dass diese Firma (angeblich) keinem Arbeitgeberverband angehört.
Somit glit der eventuell vorhandene Branchen-, bzw. Mantel-TV nicht.
Achtung: Muss nicht unbedingt für die "alten" Beschäftigten gelten, denn der Austritt vom AG-verband kann erst erfolgt sein. Dann gilt es nur für die "Neuen".

» haben die keine gewerkschaft
Gewerkschaft gibt es immer. Man muss nur Mitglied werden. Hat nichts damit zu tun ob der AG im Verband ist.

» oder tarifvertrag>>>
Es gelten nur die gesetzlichen Regelungen bzw. ev. vorhandene Betriebsvereinbarungen.

Offizielle Auslegung:
Tarifbindung bezeichnet die Geltung eines Tarifvertrags für ein Arbeitsverhältnis.

Gemäß § 3 Abs 1 TVG sind die Mitglieder der Tarifvertragsparteien sowie solche Arbeitgeber, die selbst einen Tarifvertrag abgeschlossen haben, tarifgebunden.

Voraussetzung der Tarifbindung ist auf Arbeitgeberseite also, dass der Arbeitgeber Mitglied eines Arbeitgeberverbands ist oder selbst einen Tarifvertrag mit einer Gewerkschaft abschließt. Letzteres wird als Haus- oder Firmentarifvertrag bezeichnet. Arbeitnehmer müssen für die Tarifbindung Mitglied einer Gewerkschaft sein.

Der Vorteil der Tarifbindung besteht für einen Arbeitgeber darin, dass durch sie die Kosten der Aushandlung der Beschäftigungsbedingungen sinken und sich auch das Risiko von Produktionsausfällen durch Arbeitskämpfe verringert. Der Nachteil der Tarifbindung ist aus Arbeitgebersicht, dass Tarifverträge die wirtschaftliche Situation eines einzelnen Unternehmens nicht berücksichtigen könnten. Aus diesem Grund ist in den vergangenen Jahren eine größere Zahl von Arbeitgebern aus den Arbeitgeberverbänden ausgetreten, um der Tarifbindung zu entgehen. Vor allem für größere Unternehmen mit vielen Beschäftigten stellen Haustarifverträge eine Alternative dar, die ggf. eine flexiblere Anpassung an die wirtschaftliche Situation des Unternehmens ermöglicht.

Für Arbeitnehmer besteht der Vorteil der Tarifbindung in der Regel darin, dass bei Kollektivverhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden die Verhandlungsmacht jedenfalls tendenziell eher gleichmäßig verteilt ist als bei einer individuellen Aushandlung der Beschäftigungsbedingungen mit dem Arbeitgeber.

Durch Allgemeinverbindlicherklärung kann bestimmt werden, dass alle Arbeitsverhältnisse einer Branche oder eines Gebiets dem normativen Teil eines bestehenden Tarifvertrag unterworfen werden, d.h. auch Arbeitsverhältnisse deren Parteien eigentlich nicht tarifgebunden sind.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion