Stellungnahme des GPR (Gleichstellung)

Susi37, Friday, 03.08.2007, 14:00 (vor 7018 Tagen)

Die stellv. Vors. des Gesamtpersonalrates (leider ist der GPR-Vors. im Urlaub)will bei der Stellungnahme für eine Gleichstellung nicht zustimmen. Sie hat den Betroffenen gefragt, was er hat. Da dieser ihr darüber keine Auskunft gegeben hat, reichen ihr die Fakten nicht und will nicht zustimmen. Meine Frage: darf der GPR nach einer Diagnose fragen> Ich als Vertrauensperson weiß es natürlich, zumal es sich um meinen Stellvertreter handelt.
Vielen Dank für eure Antworten.
LG Susi

Stellungnahme des GPR

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 03.08.2007, 14:55 (vor 7018 Tagen) @ Susi37

» Die stellv. Vors. des Gesamtpersonalrates (leider ist der GPR-Vors. im
» Urlaub)will bei der Stellungnahme für eine Gleichstellung nicht zustimmen.
Warum GPR> Normal wäre der ÖPR zuständig.

» Sie hat den Betroffenen gefragt, was er hat. Da dieser ihr darüber keine
» Auskunft gegeben hat, reichen ihr die Fakten nicht und will nicht
» zustimmen. Meine Frage: darf der GPR nach einer Diagnose fragen>
Nein!
Er darf nach den Auswirkungen der behinderung am Arbeitsplatz bzw. Arbeitsumfeld fragen. Dies reicht um eine qualifizierte Stellungnahme abzugeben.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Stellungnahme des GPR

Susi37, Friday, 03.08.2007, 15:42 (vor 7018 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Lieber Hans-Peter,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Wo kann ich da nachlesen, ich möchte der Stellvertreterin kompetent entgegentreten können> Welches Gesetz greift da> LG Susi

Stellungnahme des GPR

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 03.08.2007, 17:06 (vor 7018 Tagen) @ Susi37

» Wo kann ich da nachlesen, ich möchte
» der Stellvertreterin kompetent entgegentreten können>
Am besten auf dem Formular um das es geht. Dort steht unter Punkt 2 Einschränkung. Kein Wort von Diagnose.
Außerdem läßt dieser Punkt auch eine NEIN-Antwort zu. Die Stellungnahme kanmn also unabhängig von der Antwort erfolgen.
Wenn der PR sich sträubt und gar nichts abgibt kann die AfA trotzdem über den Antrag entscheiden. Schreibe doch einen Vermerk zu deiner Stellungnahme dazu.

» Welches Gesetz greift da>
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_auf_informationelle_Selbstbestimmung

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Stellungnahme des GPR

Ede vom Bayerwald, Monday, 06.08.2007, 08:06 (vor 7015 Tagen) @ Susi37

Hallo Susi,

Wichtig ist deine Stellungnahme als SBV zum Gleichstellungsantrag, du mußt schreiben, dass dir bekannt ist, dass Behinderung besteht und Behinderungsbedingte Minderleistung (im Vergleich mit einem Gesunden), dass Kollegen aus-/mithelfen müssen bei bestimmten Arbeiten, die behionderungsbedingt nicht mehr ohne Hilfe erledigt werden können usw.

AUskunft über die Behinderung/Diagnose muss der Behinderte Kollege auch der SBV NICHT geben, ob dies hilfreich ist, ist eine andere Frage, aber ein BR/PR hat keinerlei Anrecht darauf, detailierte Antwort zu bekommen.
Verständlich, wenn ich mir die Handlungsweisen vieler BR/PR anschaue, über die hier geklagt wird (HAndlanger des AG usw.).

Machts du deine Befragung als SBV gut, so ist in der Regel die Gleichstellung gegessen und der Kollege erhält sie ohne weitere Probleme. Eventuell mal als SBV mit dem Sachbearbeiter am AfA reden, was dem wichtig ist.
Übrigens auch die dürfen keine Diagnose bekommen!!

Gruß Ede vB

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