Noch einmal Zusatzurlaub

lyckatill @, Thursday, 14.10.2004, 21:26 (vor 7145 Tagen)

Einer Kollegin wurde nach Heilungsbewährung auf einen
GdB von 30% zurückgestuft. Sie hat eine Klage
eingereicht, die bekanntlich ja einige Zeit bis zu
einer Entscheidung braucht. Gilt sie in der Zeit bis
zum Urteilsspruch als Schwerbehindert mit den
dazugehörigen Urlaubsanspruch>
lyckatill


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