Teilnahme an der AGSV (Stellvertreter/in)
Hallo,
Meines Wissens nach (Knittel>!) gehört es zu den Aufgaben der SBV, an den Sitzungen des PR/BR teilzunehmen. Im Einzelfall kann die SBV darauf verzichten. Aber schon ein zweimalige Nichtteilnahme kann als Vernachlässigung der Aufgaben gewertet werden und Probleme bereiten.
(Es kann zwar auf der Tagesordnung keine erkennbaren Schwerbehindertenprobleme anstehen, aber unter Allgemeine Anliegen jederzeit besprochen werden! UNd da muss die SBV dann anwesend sein, außerdem sind allgemeine Themen immer Themen, die alle, also auch die SB -Kollegen betreffen!!)
Allerdings ist natürlich eine AGSV kein PR/BR. Also wirklich nur Sache der SBV, - falls die nicht teilen will- und kein Interesse hat, dass der Stelli in sein Amt eingearbeitet wird.
Mal in den Regelungen der AGSV nachlesen, wie die Stellvertretung geregelt ist bei der Teilnahme in Abwesenheit der SBV und dann weitere Schritte bedenken und eventuell einleiten.
Das SGB sieht ja schon vor, dass die SBV den Stelli einarbeiten muss. Würde ich zumindest aus den Regelungen heraus lesen zur Einbindung des Stelli in die Geschäfte, wenn die Übernahme der Dienstgeschäfte durch den Stelli absehbar ist.
Und dann sollte der vorherige Stelli natürlich auch seinen neuen Stelli dann in die Aufgaben mit einbeziehen um nicht den gleichen Fehler des Vorgängers zu machen.
Gruß
Ede vB