Stottern (Fragen zu einer Behinderung)

hackenberger, Monday, 20.08.2007, 17:59 (vor 6108 Tagen) @ Dirk

Hallo Dirk,

sofern man nicht offensichtliche Behinderungen zur Anerkennung bringen möchte, muss man diese und deren Auswirkungen ärztlich belegen.

Gerade beim Stottern kommt es auf die Auswirkungen/ Einschränkungen im privaten und beruflichen Umfeld an. Es gäbe zwar auch die rechtliche Möglichkeit, dass das VA Antragsteller zum medizinischen Dienst zur Begutachtung einbestellt, doch dieses wird i.d.R. nicht gemacht.

Gerade aus der gesundheitlichen Störung, des Stottern, können sich auch seelische/physische Beeinträchtigungen ergeben und diese müssen dann auch belegt werden. Hierzu ist es i.d.R. notwenig, dass dieses fachärztlich bekundet wird.

Ob das VA das gesamte Thema „Stottern“ und seine Auswirkungen auf Grund eines Hausärztlichen Befundberichtes alleine, der nicht durch Aussagen von entsprechenden Fachärzten gestützt wird, abschließend behandeln kann, kann ich nicht sagen. Vor allem wäre dann die Frage zu stellen, wird auf Grund eines solchen Befundberichtes des Hausarztes der optimale GdB zuerkannt>


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