Abmahnung / schulung (Seminare / Fortbildung)

tarsim @, Saturday, 25.08.2007, 13:15 (vor 6114 Tagen) @ hackenberger

hallo bernhard :-)
danke....
es war klipp und klar von seiten des gerichtes,der abmahnung ist nicht richtig,das hat der richter auch so gesagt, als sbv braucht man nicht die zustimmung des gl,s.
sbv , beschließt und teil dem ag themenplan und zeitpunkt.
interne regelungen zur schulung,berühren die sbv nicht, hat der richter klip und klar gesagt.
die gl, hat es sich schwer getan,die abmahnung zurückzunehmen, wollte unbedingt eine umgeschriebene abmahnung geben.
der richter hat daraufhin gesagt , dann sehen wir uns bald hier wieder.
mein anwalt hat nicht sprechen brauchen ... der richter war eigentlich mein anwalt:-)
die gl wollte unbedingt eine urteil haben, darauf hat der richter erwiedert,sie brauchen nur die abmahnung nicht zurück zunehmen,
dann haben sie ihren urteil.
danach hat der richter den rechsanwalt der ag gebeten,
seinen mandanten über ihre chance im klagefall aufzuklären.
das war dann der maßgebende faktor,bei zurücknahme des abmahnungs.
ich bin trotzdem gespannt ob ich eine umgeschriebene abmahnung bekomme>!
werde auf jedenfall hier berichten,wenn es dazu kommen sollte.
gruß
tarsim


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