Volle Erwerbsminderungsrente der Schwerbehindertenvertretung , (Rente / Pension / ATZ)
Hallo Werner,
ich glaube das Arbeistverhältnis und somit auch die Mandate ruhen nur, während des dem Zeitraumes in welcher die "Zeitrente" gewährt wird.
Schaue einmal hier: www.lexrex.de/rechtsprechung/onlineupdates/40/2313.html
BAG, Urteil vom 14.10.2003 - 9 AZR 100_03
Auszug aus diesem Urteil:
Das Arbeitsverhältnis endet nicht, wenn nach dem Bescheid des Rentenversicherungsträgers eine befristete Rente wegen verminderter Erwerbsunfähigkeit gewährt wird. In diesem Falle ruht das Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten von dem Tage an, .(Geltung/Beginn der Zeitrente ......... maßgebenden Zeitpunkt folgt, bis zum Ablauf des Tages, bis zu dem die befristete Rente bewilligt ist, längstens jedoch bis zum Ablauf des Tages, an dem das Arbeitsverhältnis endet."