Urlaubsgewährung (Zusatzurlaub)

merlincc8 @, Bayern, Wednesday, 29.08.2007, 23:42 (vor 6992 Tagen)

Hallo Leute,
der Vorgesetzte verweigert den vor 2 Monaten gestellten Jaresurlaub
eines Schwerbehinderten, weil ein anderer vor 1 Tag auch für die
selbe Zeit Urlaub beantragt hat.
Dies ist seit 3 Jahren so und der Vorgesetzte lässt sich auf keine
Diskussion oder Regelung ein.
Welches Vorgehen würdet Ihr hier vorschlagen>
Benachteiligung erfolgt durch eine Erzwingung sowieso.
Aus meiner Sicht ist der Vorgesetzte restlos überfordert, was allein
seine Aussage unter vorgehaltener Hand "Die gehören sowieso weg"
zeigt. Ist doch echt lustig so ein Vorgesetzter!

Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten.

Urlaubsgewährung

hackenberger, Wednesday, 29.08.2007, 23:55 (vor 6992 Tagen) @ merlincc8

Den Betriebsrat un Hilfe bitten. Wenn dieses nicht weiterhilft ein Gespräch mit dem Personalmangement suchen. Sollten solche Aussagen wie erwähnt von dem Vorgesetzten gefallen sein, wäre es auf alle Fälle einmal notwendig ein Gespräch mit dem Beauftragten des AG für die Belange der Schwerbhinderten zu führen.

Am besten ist es Urlaub in solchen Fällen schriftlich zu beantragen, dann muss der AG in angemessener Zeit antworten, also dem Urlaubswunsch zustimmen oder ihn ablehnen. Bei einer Ablehnung muss er einen vertrebaren betrieblichen Grund hierfür bennen.

Notfalls Urlaubsanträge über bzw. an das Personalbüro senden und Abschrift an den BR.

Im Regelfall gilt "wer zu erst kommt malt zu erst". Hiervon abzuweichen muss schon nachvollziehbare Gründe haben. Zwei Monate Zeit um über einen Urlaubsantrag zu entscheiden, sind eindeutig zu lange. Weiter, ist der Urlaub einmal gewährt, kann der AG diese Zusage/Gewährung im Normalfall nicht mehr widerrufen. Weiter muss er die durch den Widerruf entstehenden Kosten tragen, z.B. Stornigebühren. Daher immer Urlaub schriftl. beantragen.

Urlaubsgewährung

SBV1, Thursday, 30.08.2007, 13:08 (vor 6991 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

war da nicht noch sowas wie.. "die Belange des schwerbehinderten sind bei der Urlaubsplanung zu berücksichtigen....">>>>

Oder sind beide Kollegen schwerbehindert>

--
Liebe Grüße
SBV1

Urlaubsgewährung

hackenberger, Thursday, 30.08.2007, 14:20 (vor 6991 Tagen) @ SBV1

Hallo Kirsten,

» war da nicht noch sowas wie.. "die Belange des schwerbehinderten sind bei
» der Urlaubsplanung zu berücksichtigen....">>>>

woher leitest Du dieses ab> Welche besonderen Belange könnten hier eine besondere Rolle spielen>

Urlaubsgewährung

merlincc8 @, Bayern, Thursday, 30.08.2007, 19:29 (vor 6991 Tagen) @ SBV1

» Hallo,
»
» war da nicht noch sowas wie.. "die Belange des schwerbehinderten sind bei
» der Urlaubsplanung zu berücksichtigen....">>>>
»
» Oder sind beide Kollegen schwerbehindert>

Es sind beide schwerbehindert nur der Eine muss immer zugunsten des
Anderen zurückziehen und das schon seit Jahren.
Am Ende heisst es immer es wäre zwischen den Beiden keine Einigung
zu erzielen.

Urlaubsgewährung

merlincc8 @, Bayern, Thursday, 30.08.2007, 19:34 (vor 6991 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,
erst mal Danke für Deine ausführliche Erläuterung.
Der Urlaub wurde schriftlich beantragt, vom Vorgesetzten
jedoch bis jetzt nicht genehmigt.
Aber gibt es nicht im SGB 9 einen § das der Urlaub eines
schwerbehinderten AN vorrang hat>
Ich find den § nur nicht mehr.

Urlaubsgewährung

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 30.08.2007, 19:47 (vor 6991 Tagen) @ merlincc8

» Aber gibt es nicht im SGB 9 einen § das der Urlaub eines
» schwerbehinderten AN vorrang hat>
» Ich find den § nur nicht mehr.

Bayerische Fürsorgerichtlinien:
2.6. (Seite 30) Weitgehende Berücksichtigung der Urlaubswünsche schwerbehinderter Menschen
Den Wünschen von schwerbehinderten Beschäftigten hinsichtlich der Urlaubszeit ist nach Möglichkeit zu entsprechen.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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