Zuständigkeit nach Wahl eines Eigenen BR (Wahlen)

Eric, Süd-Hessen, Monday, 03.09.2007, 12:19 (vor 6988 Tagen)

Hallo,

eine Niederlassung unseres Unternehmens (im Norden) wird wohl in naher Zukunft einen eigenene BR wählen.
Jetzt stellt sich die Frage der beiden Schwerbehinderten Kolegen, welche bei der Wahl bei uns anwesend waren, ob diese weiter von mir vertreten werden>
Da es eben nur 2 Leute sind fällt eine eigene Vertretung weg!>!>

Danke schon jetzt!
Eric

Zuständigkeit nach Wahl eines Eigenen BR

hackenberger, Monday, 03.09.2007, 12:31 (vor 6988 Tagen) @ Eric

Hallo Eric,

falls der Betrieb die rechtl. Vorrausetzung zur Wahl eines BR hat, besteht auch die rechtl. Vorraussetzung zur Wahl einer SchwbV. Sind die Vorrausetzunge für eine Wahl (mindest. 5 Wahlberechtigte) nicht gegeben, so kann leider nicht gewählt werden. Dann fallen diese Koll. in die Zuständigkeit der GSchwbV. Sofern die es in der Nähe (räumlich nahe liegenden Betrieben des Arbeitgebers) mehrere Betriebe des gleiche AG gibt § 94 (1) Satz 4

Zuständigkeit nach Wahl eines Eigenen BR

Eric, Süd-Hessen, Monday, 03.09.2007, 14:33 (vor 6988 Tagen) @ hackenberger

OK, Danke für die Info.

Da bleibt für die betroffenen Kollegen leider nur zu hoffen dass die Situation so bleibt wie es momentan der Fall ist!

Danke!
Eric

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