Zuständigkeit nach Wahl eines Eigenen BR (Wahlen)
Hallo Eric,
falls der Betrieb die rechtl. Vorrausetzung zur Wahl eines BR hat, besteht auch die rechtl. Vorraussetzung zur Wahl einer SchwbV. Sind die Vorrausetzunge für eine Wahl (mindest. 5 Wahlberechtigte) nicht gegeben, so kann leider nicht gewählt werden. Dann fallen diese Koll. in die Zuständigkeit der GSchwbV. Sofern die es in der Nähe (räumlich nahe liegenden Betrieben des Arbeitgebers) mehrere Betriebe des gleiche AG gibt § 94 (1) Satz 4