Beförderung der SBV-Vertrauensperson(Beamter) (Gesamt-Konzern-SBV)

hackenberger, Thursday, 06.09.2007, 12:51 (vor 6984 Tagen) @ Toni

Hallo,

er ist so zu behandeln als ob er weiterhin seine "normalen" Tätigkeiten ausüben würde. Das Mandat ist keine Grundlage für eine Beförderung. Das Gesetz (SGB IX) besagt, er darf durch die Mandatsausübung weder bevorzug noch benachteiligt weden.

Wie ist den die Regelung bei vollfreigestellten Personalratsmitgliedern/Gesamtperonalratsmitgliedern> Diese Handlungsweise wäre hier analgo anzuwenden.

Ich kenne Bundesbehördern, da hat man sich auf 3 Vergleichspersonen verständigt.

Schaue aber einmal auch [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=2266#p2284]hier[/link] oder [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=1480#p1482]hier[/link]!!!


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