Re: Frage wegen versetzung von Schwb (Allgemeines)
Hallo Kollege Lehnert,
die Frage ist ohne genaue Kenntnisse der Lage und
Fakten nicht bzw. nur schwer zu beantworten.
Wichtige Hinweis dazu im SGB IX (81,84 etc.), das alle
Belange der Schwb im Betrieb regelt.
Anfragen mit speziellem "Telekomcharakter" können auch
an den Gesamt- oder Konzernvertrauensmann gestellt
werden.
Gruß Hans-Peter