Re: Seminare

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Sunday, 31.10.2004, 10:39 (vor 7120 Tagen) @ Birgit

Hallo Birgit,
das SGB IX gibt kein Maximum vor.
Der Gesetzgeber hat weder etwas über die Dauer noch
über die Anzahl ausgesagt.
Die SchwbV entscheidet selbstständig über die
Erforderlichkeit einer Bildungsmaßnahme.

Die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen gehört zur
Tätigkeit der SchwbV.
Somit hat der AG alle damit in Zusammenhang
enstehenden Kosten zu tragen.

Wenn du zu dem Thema (SGB IX §96(4)Kommentierung)
nachlesen möchtest, dann kann ich nur <b>wieder</b>
auf den Kommetar zum SGB IX (Bund-Verlag) hinweisen.
Gruß Hans-Peter


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