Bezuschussung bei Einstellung schwerbehinderter Menschen (Einstellung)

Handwerker II, Tuesday, 18.09.2007, 13:41 (vor 6067 Tagen) @ Lina

Grundsätzlich und Prinzipiell kann es Zuschüsse für verschiedene Parteien geben, ja. Dies hängt allerdings von vielen Faktoren ab. Bei den Eingliederungszuschüssen (für den AG) zum Beispiel, welcher Träger zuständig ist, welche Vermittlungschancen bestehen etc.
Bei den Bezuschussungen zu den Investivkosten (für den AG) gibt es wiederum andere Faktoren, z.B. ob der Betrieb Abgabepflichtig ist und seine Pflicht erfüllt usw.
Fazit:
Es bedarf immer einer Klärung im Einzelfalle, pauschale Förderungen gibt es nicht und ich sage so, wie es ist: Alles Verhandlungssache!

Gruß


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