sozialanschluß für das telefon (Lektüre / Gesetze)

antje @, Thursday, 20.09.2007, 12:02 (vor 6073 Tagen)

Hallo,

ich weiß, das man bei Merkzeichen RF im Ausweis u.a. einen Sozialanschluß für das Telefon beantragen kann. Dies gilt auch für Behinderte (ohne RF) die ein schwere Sprachstörung und gleichzeitig einen GesamtGdB von mind. 90 haben. Ich hörte mal, dass bei dieser Sprachstörung der EinzelGdB mind. 30 betragen soll.

stimmt das> Wenn ja, wo steht das>

Vielen Dank!

Antje


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