Freistellung bei Altersteilzeit (Freistellung)

Kirk, Thursday, 20.09.2007, 19:41 (vor 6073 Tagen)

Hallo,

unser SBV ist in Altersteilzeit im Teilzeitmodell gegangen. Also halbzeitig beschäftigt. In der verbleibenden Arbeitszeit ist er für die SBV freigestellt. Nunmehr ist unser Haus eine AÖR mit vier Standorten und unser SBV ist nunmehr für alle Häuser alleinig zuständig, es wurden 6 Stellvertreter gewählt. Wir haben ca 4600 Mitarbeiter und davon 140 SB/GL. Es stellt sich für uns die Frage ob der 1. Stellvertreter zumindest teilzeitig (50%) freigestellt werden kann. Da durch die weiter auseinanderliegenden Standorte (zw. 25 u 50 km) die Betreuung noch zusätzlich erschwert ist. Wenn man die verschiedenen Berechnungen zugrunde legt erscheint dies möglich. Liege ich da richtig oder falsch > Es sind hier schon eine Menge Fehlzeiten für den 1. Stellvertreter entstanden.

Ich hoffe das mir jemand hierzu Tips oder Lösungsansätze geben kann !


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