Neuwahl eines Stellvertreters (Wahlen)

Renate, Sachsen/ Leipzig, Tuesday, 25.09.2007, 20:13 (vor 6965 Tagen)

Unsere Schwerbehindertenvertrauensfrau wurde eine Fristlose Kündigung ausgesprochen, gegen diese Kündigung klagt sie. Nun bin ich als Stelvertreter nachgerückt.Kann ich eine Nachwahl für ein Stelvertreter machen oder muß ich erst das Gerichtsverfahren der alten Vorsitzenden abwarten.

Neuwahl eines Stellvertreters

hackenberger, Tuesday, 25.09.2007, 21:17 (vor 6965 Tagen) @ Renate

Hallo Elke,

ohne hier auf die Rechtsfrage einzugehen folgendes: Du solltest auf alle Fälle auf den Ausgang des Klageverfahrens warten. Denn Du möchtest doch nicht der Koll. in den Rücken fallen, oder>>

Ich unterstelle einmal, dass Du nun als SchwbV dich auch gegen die Kündigung ausgesprochen hast. Du wurdest doch als SchwbV hier vom AG in dem Kündigungsvorgang nach § 95 eingebunden oder>>

Am Ende dann auch noch kurz eine rechtl. Aussage, sie betrifft zwar das BR-Mandat, ist aber hier als vergleichbar anzusehen:

Klagt ein BR-Mitglied gegen eine ausgesprochene außerordentliche Kündigung, erhebt also Kündigungsschutzklage und stellt das ArbG daraufhin die Rechtsunwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung fest, ist die Mitgliedschaft im BR nicht erloschen. Bis zu dieser rechtskräftigen Entscheidung/Urteil ist daher das BR-Mitglied nach geltender Rechtsmeinung wegen der Ungewissheit über seinen Status an der Ausübung seines Amtes nur zeitweilig verhindert, so dass ein Ersatzmitglied nach § 25 Abs. 1 Satz 2 nachrückt. Das Mandat ist somit nicht beendet.

Folge, ggf. stets 2 Stelli wählen, damit auch in solchen Fällen eine ausreichende Vertretung, z.. auch bei Urlaub/Krankheit des 1. Stelli gewährt ist.

Neuwahl eines Stellvertreters

Renate, Sachsen/ Leipzig, Wednesday, 26.09.2007, 20:57 (vor 6964 Tagen) @ hackenberger

Ich möchte auf keinen Fall der Koll. in den Rücken fallen. Ich hoffe doch das Sie so schnell wie möglich wieder unter uns ist.
Ich habe gegen die Kündigung gestimmt aber unser BR hat mehrheitlich für die Kündigung gestimmt.
Der AG hat mich nicht in den Kündigungsvorgang einbezogen, da er der Meinung ist die Koll. hat keine Schwerbehinderung.

Neuwahl eines Stellvertreters

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 27.09.2007, 08:18 (vor 6964 Tagen) @ Renate

» Ich möchte auf keinen Fall der Koll. in den Rücken fallen. Ich hoffe doch
» das Sie so schnell wie möglich wieder unter uns ist.
Dann gib ihr sofort den Rat Kündigungsschutzklage einzureichen.
Helfer dabei: Gewerkschaft, Anwalt etc.

» Ich habe gegen die Kündigung gestimmt aber unser BR hat mehrheitlich für
» die Kündigung gestimmt.
Das hört sich schlimm an. Hier hat sich (leider) ein BR zum "Richter" aufgespielt.

» Der AG hat mich nicht in den Kündigungsvorgang einbezogen, da er der
» Meinung ist die Koll. hat keine Schwerbehinderung.
Was heisst "er ist der Meinung">
Ist sie offensichtlich schwerbehindert oder hat sie einen amtlich festgestellten GdB oder ist sie gleichgestellt>

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Neuwahl eines Stellvertreters

Renate, Sachsen/ Leipzig, Thursday, 27.09.2007, 09:43 (vor 6964 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Die Koll. hat sich sofort Rechtlichen Beistand gehollt.
Wir haben kein Vertrauen mehr zu unseren BR, Neuwahlen stehen auch an.
Die Koll. hat nichts von allen . Die schwerbehinderten Koll. haben der Koll. ihr vertrauen ausgesprochen. Die Koll. ist außerdem noch in einigen anderen Gremien drin.

RSS-Feed dieser Diskussion