Re: MdE oder GdB

hackenberger, Monday, 01.11.2004, 13:11 (vor 7119 Tagen) @ Andrea

Hallo Andrea,

MdE bedeutet: Minderung der Erwerbsfähigkeit und
kommt aus dem Rentenrecht. Bei vorliegen eines MdE
wird dieser bei einer Antragstellung auf Anerkennung
einer Schwerbehinderung automatisch als GdB
übernommen. Es erfolgt also in diesem Falle keiner
neuen Feststellung mehr. Es kann aber Sinn machen
hier im Rahmen eines Widerspruches zu versuchen einen
höheren GdB zu erreichen. Denn ggf. wird eine
gesundheitliche Beeinträchtigung wenn es um eine
Rente geht entwas anders (niedriger) eingeschätzt.

Bernhard


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