Freistellung vom Wechselschichtdienst (Freistellung)

hackenberger, Monday, 01.10.2007, 14:43 (vor 6061 Tagen) @ Oliver Ziegler

Hallo Oliver Ziegler,

grundsätzlich gibt es keinen Anspruch auf Befreiung/Freistellung von Schicht-/Wechselsichtdienst. Es kann sich aber im Einzelfall ein Anspruch aus § 81 (4) ergeben. Schaue doch einmal in diesen Beiträgen:

http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=1500#p1518
http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=636#p636

Weiter gebe bitte einmal im Suchfeld (o. rechts) Die Suchbegriffe Wechseldienst/Schichtdienst oder Nachtdienst ein. Du siehst dann weitere Beiträge welche diese Thematik behandeln, es war schon des öfftern Thema.

Aber bitte auch immer beachten, der Schwerbehinderte hat gem. § 81 (4) Rechte bzw. der AG Pflichten, aber der AG muss auch für Schwerbehinderten, wie ich stets sage, „keinen Arbeitsplatz backen“. Es könnte letztlich der Verlust des Arbeitsplatzes drohen, bzw. in Deinem Falle die Polizeidienstuntauglichkeit mit all seinen Folgen. Hierauf weise ich auch in den Beiträgen stets hin.

Wende dich an Deine SchwbV, diese ist hier gefordert aufzuklären und soweit wie möglich zu helfen.


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