Rechtzeitige Einbindung des Nachfolgers (Gesamt-Konzern-SBV)

Wolfgang H., Friday, 05.10.2007, 07:36 (vor 6956 Tagen)

Guten Morgen,

ich bin bei uns VPS und GVPS. In 1 1/2 Jahren werde ich in Rente gehen. Ich habe nun vor, meinem örtlichen Vertreter die Gesam-Schwerbehindertenvertretung zu übergeben. Natürlich nur mit Einverständinis der VPS unseres 2. Betriebes. Die Gründe hierfür sind: Zum einen die eigene Entlastung für die Restzeit, zum anderen möchte ich meinem Stellvertreter Zeit geben, in die Aufgaben hineinzuwachsen und wir können uns als VPS und GVPS noch bequem gedanklich austauschen.

Geht das rechtlich> Oder muss die GVPS zwingend eine VPS sein> Die Kommentare geben hierzu nichts her.

Rechtzeitige Einbindung des Nachfolgers

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 05.10.2007, 08:48 (vor 6956 Tagen) @ Wolfgang H.

» Geht das rechtlich>
Ja.
» Oder muss die GVPS zwingend eine VPS sein>
Nein.
Aber er muss gewählt werden. Also zurück treten und Neuwahl für die GSBV anberaumen.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Rechtzeitige Einbindung des Nachfolgers

Wolfgang H., Friday, 05.10.2007, 10:13 (vor 6955 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Das ging ja fix!

Danke !!! :-P

Rechtzeitige Einbindung des Nachfolgers

DoSto, Monday, 05.03.2012, 15:40 (vor 5342 Tagen) @ Wolfgang H.

Hallo, nach langer Pause habe ich eine wichtige Frage.

Ich bin die stellv. der GSchwbV. In drei Monaten gehe ich in den Ruhestand. Rutscht das 1. SVM - wie bei der Schwerbehindertenvertretung - auch automatisch bei der stellv. Gesamtschwerbehindertenvertretung nach>

Herzlichen Dank für eine Antwort im Voraus.

DoSto

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DoSto

Rechtzeitige Einbindung des Nachfolgers

hackenberger, Monday, 05.03.2012, 15:51 (vor 5342 Tagen) @ DoSto

Hallo DoSto,

JA!! Alle ein Schritt/Sprung nach vorne! ;-)

PS: Schönen und erholsamen Ruhestand! :flower:

Rechtzeitige Einbindung des Nachfolgers

morgenröte, NRW, Tuesday, 06.03.2012, 08:00 (vor 5342 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Hans-Peter,

ich habe die Anfrage so verstanden, dass der Kollege "zweigleisig" fahren will. Einarbeitung des Nachfolgers. Wenn er nun zurück tritt, hat er doch kein Mandat mehr und keine Rechte als GSBV aufzutreten.

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Gruß
Morgenröte

Rechtzeitige Einbindung des Nachfolgers

hackenberger, Tuesday, 06.03.2012, 12:50 (vor 5341 Tagen) @ morgenröte

Hallo "morgenröte",

ich bin zwar nicht Hans-Peter, doch ich hoffe Du nimmst auch eine Antwort von mir.
»
» ich habe die Anfrage so verstanden, dass der Kollege "zweigleisig" fahren
» will. Einarbeitung des Nachfolgers. Wenn er nun zurück tritt, hat er doch
» kein Mandat mehr und keine Rechte als GSBV aufzutreten.
Einarbeitung sieht weder das SGB IX für SchwbV noch das BetrVG/PersVG für BR/PR vor.

Es ist ja auch so, dass bei erstmaligen Wahlen die gewählten auch ins "kalte Wasser springen". Es gilt also auch hier dann ggf. "learning by doing".

Das Ganze würde auch dem Grundsatz der Ein-Personen-Vertretung widersprechen. Aber klar, darf und soll die SchwbV/GSchwbV beim Ausscheiden eine "Geschäftsübergage" machen. Ansonsten gilt auch hier Vertraulichkeit und Datenschutz.

Es gibt auch keine Unterschiede hier zwischen SchwbV und GSchwbV.

Rechtzeitige Einbindung des Nachfolgers

morgenröte, NRW, Wednesday, 07.03.2012, 08:12 (vor 5341 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,
na klar doch! :-D
Ich wollte mich nur auf die Aussage von Hans-Peter Semmler wenden.

Dein Wissen ist hier uneigeschränkt gefordert.:-D

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Gruß
Morgenröte

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