Hallo Bernhard,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Der Gleichstellungsbescheid ist zeitlich nicht befristet und enthält die folgende Formulierungen die leider keine Klarheit geben auf meine Fragen:
"Gründe: Nach Ihren Angaben im Antrag und den von mir getroffenen Feststellungen werden Sie den schwerbehinderten Menschen gleichgestellt, weil Sie infolge Ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung in Ihrer Wettbewerbsfähigkeit gegenüber nicht behinderten Menschen benachteiligt und auch die übrigen Voraussetzungen des § 2 Abs. 3 SGB IX erfüllt sind."
"Mitteilungspflicht: Die tatsächlichen und die rechtlichen Voraussetzungen, die der Gleichstellung zugrunde liegen, können sich ändern. Sie werden gebeten, solche Veränderungen unverzüglich mitzuteilen. Hierzu zählen insbesondere: Aufhebung/Widerruf des Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes und Änderungen des Grades der Behinderung durch das Versorgungsamt auf weniger als 30 oder 50 und mehr."
"Rechtsfolgen der Gleichstellung: Auf gleichgestellte behinderte Menschen werden die besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen nach dem SGB IX, Teil 2, mit Ausnahme des § 125 (Zusatzurlaub) und des Kapitels 13 (unentgeltliche Beförderung) angewendet."
Würde mich über weitere Antworten freuen 
Herzliche Grüße