Schulungen für SBV u. Vertretung-Beschlussformulierung (Seminare / Fortbildung)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Saturday, 06.10.2007, 16:24 (vor 6072 Tagen) @ SBV1

» Schreibt die SBV den Beschluss für die Stellvertretung selber oder der Stelli> (§ 95 SGB IX)
Beschluss an AG durch die SBV (Stelli ist nur im "Amt", wenn du nicht da, verhindert etc. bist).

» Sollten die Beschlüsse noch weitere Angaben enthalten>
Für den Stelli soll der Anspruch geprüft und begründet werden:
.....hat jedoch dann einen Anspruch, wenn wegen
1. ständiger Heranziehung nach § 95 SGB IX,
2. häufiger Vertretung der Vertrauensperson für längere Zeit,
3. absehbaren Nachrückens in das Amt der Schwerbehindertenvertretung in kurzer Frist
die Teilnahme an Bildungs- und Schulungsveranstaltungen erforderlich ist (§ 96 Abs. 4 Satz 4 SGB IX).

» Die Schulungen für die SBV beim Integrationsamt sind kostenlos.
Den Passus würde ich weglassen, weil er nicht relevant ist.

PS: Du bist nicht verpflichtet die Seminare vom IA zu besuchen. Du kannst auch jeden anderen freien Seminaranbieter (auch wenn es da was kostet) wählen.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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