Feiertagsregelung und Wochenendarbeit (Gesamt-Konzern-SBV)

Maggi-77 @, Grünsfeld, Tuesday, 09.10.2007, 09:08 (vor 6952 Tagen)

Hallo, hoffentlich kann mir jemand helfen....

Bin zu 60% Behindert, arbeite 32 Std. die Woche (im Vertrag steht nichts von einer 4 Tage Woche, also sind auch 5 Arbeitstage möglich)! Arbeite oft am Samstag und erhalte dafür unter der Woche einen Tag frei (ständig wechselnd), soweit so gut.

Jetzt war jedoch ein Feiertag und Sie hat meinen "Freien Samstag" eben mal kurz auf Mittwoch verlegt und behauptet jetzt dass dadurch mein Feiertag flöten geht und ich nur 2 Tage statt 3 Tage frei habe.

Danke für die Antworten im Voraus
Stefan

Feiertagsregelung und Wochenendarbeit

hackenberger, Tuesday, 09.10.2007, 11:25 (vor 6951 Tagen) @ Maggi-77

Hallo Steffan,

dieses ist keine Frage des SGB IX oder das Thema "Schwerbehinderte" betreffend. Es ist eine ganz allgemeine Arbeitsrechtfrage.

Daher nur soviel: Arbeitszeit welche auf Feiertage fällt muss nicht nachgearbeitet werden. Für Arbeiten an Feiertagen ist ein Ersatzruhetag zu gewähren, § 11 Abs. 3 ArbZG. Dieses kann so das BAG aber auch ein arbeitsfreier Samstag sein.

Was Dein Arbeitsverhältnis betrifft, müsste die genaue Rechtslage ggf. durch einen Fachanwalt oder Gewerkschaft geklärt werden.

Grundsätzlich sollte ein ArbV stets die genauen Grundlagen beinhalten unter welchen Bedingungen die Arbeitsleistung erbracht werden soll enthalten. Also hier Wochenarbeitszeit und die Verteilung auf die Arbeitstage. Leider achten viele Arbeitnehmer hierauf nicht immer, was dann zu solchen Problemen führen kann.:-(

Weiter, Schwerbehinderte haben keinen Anspruch auf Freistellung von Wochenend-/Schicht- oder Nachtarbeit. Dieses könnte sich nur im Einzelfall u.U. aus § 81 (4) SGB IX ergeben, so das BAG.

Feiertagsregelung und Wochenendarbeit

Maggi-77 @, Grünsfeld, Tuesday, 09.10.2007, 14:01 (vor 6951 Tagen) @ hackenberger

» Vielen Dank für die schnelle Antwort,

leider ist dadurch meine Frage noch nicht beantwortet:

Darf der Arbeitgeber meinen freies Wochenende auf den Feiertag legen und sagen damit ist der Feiertag hinfällig>
Genauso könnte ich ja argumentieren, er hat mir den Feiertag frei gegeben aber nicht das Wochenende...

Feiertagsregelung und Wochenendarbeit

hackenberger, Tuesday, 09.10.2007, 14:37 (vor 6951 Tagen) @ Maggi-77

Hallo Stefan,

doch Deine Frage ist beantwortet, bitte immer genau lesen. ;-( Hier ist ggf. aber eine strittige Rechtsfrage welche wie geschrieben eine Sache für einen Anwalt ist.:-(

PS: Nach meiner unverbindlichen Meinung, darf der AG dieses vermutlich nicht. Doch ich kenne weder den ArbV noch ggf. geltende TV oder sonstige Regelungen im Betrieb. :-( Somit kann ich keine Aussage treffen über die vereinbarte Art der Erbringung der Arbeitsleistung. Ich hätte aber wie schon erwähnt einen solchen, hinsichtlich der Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistung, unverbindlichen ArbV nicht unterschrieben.:-(

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