Re: Integrationsfachdienst
Hallo Juma,
also Information darüber wer ins Haus/ in den Betrieb
kommt (bei Betriebsfremden) müßte sein. Der AG hat
das Hausrecht. Nach meiner Einschätzung dürfte er
aber nicht den berechtigten Besuch des Fachdienstes
verwehren. Die Verweigerung des Zuganges würde ich
als Behinderung der Mandatsarbeit ansehen. Dieses
wäre ein Verstoß gegen das SGB IX.
Bernhard