SBV-Tätigkeit am normalen Arbeitsplatz (Stellvertreter/in)
»Hallo Roma,
unsere BR-Mitglieder und auch die SBV machen es so, dass sie den Vorgesetzen bei Aufnahme von Arbeiten ihres Mandates, unverzügl. informieren und wenn Sie ihre eigentliche Aufgabe wieder aufnehmen, dies dann ebenso beim Vorgesetzen melden.
Obgleich ich letztens doch etwas erschrocken war, dass mein Vorgesetzer letztens ein Gespräch mit meinem SBV-Stelli unterbrach und fragte, ob wir dies überhaupt während der Arbeitszeit dürften, also uns an meinem Arbeitsplatz zu treffen, um eine Übernahme, wegen Urlaub vorzunehmen.
Das "Treffen" war zuvor beim jeweiligen Vorgesetzten angemeldet.
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Liebe Grüße
SBV1