Übertragung in das nächste Jahr (Zusatzurlaub)

Jürgen II, Tuesday, 30.10.2007, 09:36 (vor 6930 Tagen)

Als blutiger Anfänger habe ich da mal eine kleine Anfrage. Der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte kann doch bis in das nächste Kalenderjahr (31.03.) übertragen werden. Es gibt jetzt die Regelung (vom BMI) das wir unseren Urlaub aus 2006 noch bis ende 2007 nehmen dürfen. Das müsste dann doch auch für den Zusatzurlaub gelten. Im Basiskommentar … Feldes/Kamm/ … steht leider nur was von Regelungen über Tarifverträge (Seite 257, 6b). Wird es in irgendwelchen Betrieben schon so geregelt: Urlaubsrecht = Zusatzurlaubsrecht>!

Übertragung in das nächste Jahr

BirgitKE, Berlin, Tuesday, 30.10.2007, 09:57 (vor 6930 Tagen) @ Jürgen II

Hallo Jürgen,

also von der Logik her würde ich mal sagen, da gibt es keinen Unterschied. Aber um jeglichen Querelen aus dem Weg zu gehen... nimm den Zusatzurlaub doch offiziell gleich als ersten Urlaub... dann stellt sich die Frage erst gar nicht und wenn sich an der Schwerbehinderung etwas ändert (Reduzierung unter GdB 50 im laufenden Jahr) bist Du auch auf der sicheren Seite. Sie können Dir dann ja nichts wegnehmen, was Du schon in Anspruch genommen hast...

Gruß
Birgit

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MfG
Birgit

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