Übertragung in das nächste Jahr (Zusatzurlaub)
Hallo Jürgen,
also von der Logik her würde ich mal sagen, da gibt es keinen Unterschied. Aber um jeglichen Querelen aus dem Weg zu gehen... nimm den Zusatzurlaub doch offiziell gleich als ersten Urlaub... dann stellt sich die Frage erst gar nicht und wenn sich an der Schwerbehinderung etwas ändert (Reduzierung unter GdB 50 im laufenden Jahr) bist Du auch auf der sicheren Seite. Sie können Dir dann ja nichts wegnehmen, was Du schon in Anspruch genommen hast...
Gruß
Birgit
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MfG
Birgit