Ausschluss aus PR-Sitzung (zeitweise) (Sitzung)

hackenberger, Thursday, 08.11.2007, 20:46 (vor 6037 Tagen) @ weepee

Hallo WeePee

» War mein Ausschluss rechtens>

Nein, Dein Ausschluss war nicht rechtens, sofern Du nicht selbst Betroffener warst. Im Falle, dass Du selbst Betroffener warst, hättest Du für diesen TOP/ diese Abstimmung den Stelli hinzuziehen können.

Bei persönlicher Betroffenheit der Vertrauensperson hat der PR-Vorsitzende nach der Rechtsprechung die gesetzliche Pflicht, die stv. Schwerbehindertenvertretung rechtzeitig zur PR-Sitzung für diejenigen Tagesordnungspunkte, von denen die Vertrauensperson persönlich betroffen ist, zu laden.

» Vorgeschlagene Maßnahmen>

Ein vertrauensvolles klärendes Gespräch mit dem PR-Vorseitzenden in der Hoffnung eine dauerhafte Klärung zu erlangen. Hier kann man dann auch besprechen, dass andernfalls nur der Rechtsweg offen bleibt, was kein gutes Bild abgeben würde und vermeidbare Kosten erzeugt, welche auch dem AG nicht recht sein dürfte. Sollte dieses nicht weiterhelfen hilft leider nur der rechtliche Weg vor die zuständigen Gerichte.

Die SchwbV ist auch in diesem Zusammenhang nicht/nie "Außenstehende". Hier möge sich der PR/PR-Vorsitzende doch bitte einmal informieren.

PS: Der § 38 Abs. 2 BPersVG berät auch in Gänze hier, also einschließlich der SchwbV (beratendes Teilnahmerecht) einzig bei der Abstimmung dürfen nur PR-Vertreter dieser Gruppe abstimmen, die restlichen müssen sich wie die SchwbV hier "enthalten/nicht beteiligen", stimmen also nicht mit ab, dürfen aber weiter anwesend sein/bleiben.


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