Umsetzung in andere Abteilung (Gleichstellung)
Hallo Koste,
» Der Arbeitsplatz wird nun in eine andere Abteilung verlegt,
» dort wird 4-schichtig gearbeitet. Bisher hat er normal gearbeitet.
» Aus sicht des Werksarztes darf er keine Schicht arbeiten.
» Die neue Abteilung nimmt ihn nicht weil er nicht Schichten darf.
Genau diese Thematik musst Du aufgreifen und beschreiben, denn hier liegt die möglicher weise gegebene Gefährdung des Beschäftigungsverhältnisses aus Gründen der Behinderung. Also die Anforderung zukünftig Schicht zu arbeiten.
Der Koll. hätte nach Gleichstellung die Ansprüche aus § 81 (4) und dieses würde hier bedeuten, ggf. keine Schichtarbeit. Aber schon gleich der Hinweis, wenn der AG es wirklich, auch unter Beachtung der Anforderungen an den AG aus § 81 (4), nicht ermöglichen kann, den Koll. weiterhin auf einem Arbeitsplatz zu beschäftigten, welcher keine Schichtarbeit erfordert, könnte die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses drohen.